Abwasserverband „Obere Dietzhölze“
Neubau der Kläranlage Eibelshausen
Hintergründe, rechtliche Anforderungen und aktueller Projektstand
Der Abwasserverband „Obere Dietzhölze“ verfolgt seit mehreren Jahren mit sehr hoher Priorität den Neubau der Kläranlage, um für den gemeinsamen Wirtschaftsstandort in Eschenburg und Dietzhölztal zukunftsfähig aufgestellt und ausgerichtet zu bleiben.
Hintergrund ist das Ziel, die Abwasserbewirtschaftung in der Region dauerhaft sicher, leistungsfähig und rechtssicher aufzustellen. Die neue Anlage soll gewährleisten, dass sowohl die heute geltenden als auch die künftig weiter verschärften wasserrechtlichen Anforderungen zuverlässig eingehalten werden und zugleich ausreichend Kapazitäten für die langfristige Entwicklung der angeschlossenen Kommunen und der ansässigen Industrie zur Verfügung stehen.
Der Neubau der Kläranlage ist damit kein kurzfristiges Einzelprojekt, sondern eine strategische Zukunftsentscheidung für Umwelt-, Gewässer- und Klimaschutz sowie für die wirtschaftliche Entwicklung der Region.
Ausgangslage der bestehenden Kläranlage
Die bestehende Kläranlage wurde ursprünglich in den 1960er-Jahren errichtet und in den 1980er-Jahren erweitert. Mitte der 1990er-Jahre erfolgte zwar eine verfahrenstechnische Ertüchtigung zur Elimination von Stickstoff, große Teile der baulichen und technischen Infrastruktur stammen jedoch weiterhin aus diesen frühen Bauphasen.
Viele zentrale Anlagenteile entsprechen damit nicht mehr dem heutigen Stand der Technik und haben ihre wirtschaftliche Nutzungsdauer erreicht oder bereits überschritten. Dies betrifft sowohl bauliche Komponenten als auch maschinen- und verfahrenstechnische Einrichtungen.
Vor dem Hintergrund zunehmend strenger gesetzlicher Vorgaben besteht daher die konkrete Gefahr, dass die geforderten Überwachungswerte perspektivisch nicht mehr dauerhaft eingehalten werden können. Eine reine Sanierung oder punktuelle Erweiterung der bestehenden Anlage wurde fachlich intensiv geprüft, jedoch als nicht zukunftsfähig bewertet. Nahezu alle Verfahrensstufen müssten innerhalb kurzer Zeit grundlegend erneuert werden, ohne dass damit eine langfristige Betriebssicherheit erreicht werden könnte.
Zusätzlicher Kapazitätsbedarf aus Kommunen und Industrie
Parallel zu den baulichen und rechtlichen Herausforderungen wurde von den angeschlossenen Kommunen sowie von ansässigen Industriebetrieben zusätzlicher Kapazitätsbedarf angezeigt. Die letzte wesentliche Erweiterung der Kläranlage liegt rund 30 Jahre zurück. Seitdem haben sich sowohl die Anforderungen an die Abwasserbehandlung als auch die tatsächlichen Belastungen deutlich verändert.
Die vorhandene Infrastruktur ist daher nicht mehr darauf ausgelegt, die heutigen und absehbaren zukünftigen Schmutzfrachten dauerhaft, sicher und wirtschaftlich zu bewältigen. Ohne einen grundlegenden Neubau wäre mittelfristig mit betrieblichen Einschränkungen, erhöhtem Störungsrisiko und steigenden Kosten zu rechnen.
Verschärfte rechtliche und fachliche Anforderungen
Kläranlagenbetreiber stehen europaweit vor deutlich verschärften Anforderungen an die Abwasserreinigung. Diese betreffen unter anderem strengere Grenzwerte für:
- den biochemischen Sauerstoffbedarf (BSB),
- den chemischen Sauerstoffbedarf (CSB),
- Schwebstoffe,
- Stickstoff und Phosphor, insbesondere zum Schutz empfindlicher Gewässer vor Überdüngung (Eutrophierung).
Auch die Behandlung des Klärschlamms unterliegt klaren rechtlichen Vorgaben. Die stoffliche und energetische Verwertung hat Vorrang; eine Deponierung ist nur noch in begründeten Ausnahmefällen zulässig.
Darüber hinaus nehmen die Überwachungs- und Berichtspflichten deutlich zu. Betreiber sind zu regelmäßiger Eigen- und Fremdüberwachung verpflichtet und müssen umfangreiche Daten zur Abwasserqualität, zu Entlastungen und Überläufen sowie zum Energieverbrauch transparent dokumentieren und bereitstellen.
Zukünftig rücken zudem Energieeffizienz und Klimaschutz stärker in den Fokus. Größere Kläranlagen sollen schrittweise energie- und perspektivisch klimaneutral betrieben werden. Moderne, flexible und erweiterbare Anlagenkonzepte gewinnen daher zunehmend an Bedeutung.
Strategische Weichenstellung: „Abwasser 4.0“
Bereits im Jahr 2019 wurde eine langfristige Ausbau- und Entwicklungsstrategie unter dem Leitbild „Abwasser 4.0“ beschlossen. Ziel dieser Strategie ist es, die Abwasserentsorgung frühzeitig auf zukünftige technische, rechtliche und energetische Anforderungen auszurichten.
Der Begriff „Abwasser 4.0“ ist dabei nicht mit der sogenannten vierten Reinigungsstufe gleichzusetzen. Vielmehr handelt es sich um ein ganzheitliches Konzept, das die gesamte Anlage zukunftsfähig aufstellt und spätere Anpassungen technisch und wirtschaftlich ermöglicht.
Ursprünglich sah die Strategie eine schrittweise Ertüchtigung der bestehenden Kläranlage vor. Die später durchgeführten Bedarfs- und Zustandsanalysen zeigten jedoch eindeutig, dass Sanierung und Erweiterung nicht ausreichen würden. Nahezu alle Verfahrensstufen wurden als nicht mehr zukunftsfähig bewertet. Die fachlich empfohlene Lösung lautete daher klar: vollständiger Neubau der Kläranlage an einem geeigneten Standort.
Anpassung des Bauprogramms und neue Ausbaugröße
Auf Grundlage aktualisierter Bedarfs- und Schmutzfrachtuntersuchungen wurde das ursprüngliche Bauprogramm grundlegend angepasst. Maßgeblich hierfür war eine detaillierte Schmutzfracht-Simulation, mit der die künftig zu erwartenden Belastungen aus kommunalen und industriellen Einleitungen realistisch abgebildet wurden.
Die Auswertung dieser Simulation ergab, dass die bisher zugrunde gelegte Ausbaugröße von 24.000 Einwohnerwerten nicht mehr ausreicht, um die gesetzlichen Anforderungen dauerhaft und mit ausreichender Betriebssicherheit einzuhalten. Die zuständige Fach- und Genehmigungsbehörde hat daher verbindlich festgelegt, die neue Kläranlage auf eine Kapazität von 32.000 Einwohnerwerten auszulegen.
Diese Erhöhung basiert nicht auf einer pauschalen Vorsorge, sondern auf der rechnerischen Ermittlung der tatsächlichen Schmutzfracht unter Berücksichtigung:
- der prognostizierten kommunalen Entwicklung,
- der bestehenden und absehbaren industriellen Einleitungen,
- sowie der verschärften Überwachungs- und Grenzwerte.
In der Konsequenz wurde das bisherige Bauprogramm, das noch auf Maßnahmen zur Ertüchtigung der alten Kläranlage ausgerichtet war, vollständig neu ausgerichtet. Alle Projekte zur Sanierung oder Erweiterung der Bestandsanlage wurden gestrichen. Stattdessen wurde ein neues Bauprogramm für den vollständigen Neubau der Kläranlage entwickelt.
Ziel ist es, die neue Anlage von Beginn an so auszulegen, dass die Überwachungswerte langfristig eingehalten werden, ausreichende Kapazitätsreserven bestehen und kostenintensive Nachrüstungen in wenigen Jahren vermieden werden.
Planung, Genehmigungen und Förderverfahren
Seit mehreren Jahren wird das Projekt eng durch die zuständige Wasserbehörde begleitet und mit verbindlichen Vorgaben und Fristen hinterlegt. Die politischen Gremien haben den Neubau der Kläranlage als hochdringlich eingestuft und entsprechende Grundsatzbeschlüsse gefasst. Erste Finanzmittel wurden bereits in den Haushalten der vergangenen Jahre berücksichtigt.
Im Jahr 2023 wurden die Planungsleistungen europaweit vergeben. Die Planung wurde unmittelbar aufgenommen; die Vor- und Entwurfsplanung konnte im Jahr 2024 abgeschlossen werden. Parallel dazu erfolgten:
- die Vorprüfung der Umweltverträglichkeit (ohne Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung),
- rechtliche Prüfungen zu Gebühren- und Beitragsfragen,
- sowie Gespräche zur vertraglichen Kostenbeteiligung der Industrie.
Ein rechtsverbindlicher Bescheid legt fest, dass die maßgeblichen Überwachungswerte spätestens ab dem 1. Januar 2031 einzuhalten sind. Der Förderantrag wurde fristgerecht gestellt und befindet sich derzeit in Bearbeitung. Der Bauantrag liegt der zuständigen Genehmigungsbehörde vor, während parallel die Ausführungsplanung weitergeführt wird.
Zeitlicher Rahmen, Kosten und Risiken
Um die verbindlichen Fristen sicher einhalten zu können, ist ein Baubeginn spätestens Mitte 2026 erforderlich. Erste vorbereitende Ausschreibungen müssten bereits Anfang 2026 erfolgen. Ohne Förderbescheid oder die Zustimmung zu einem vorzeitigen Maßnahmenbeginn sind diese Schritte aktuell jedoch nicht möglich.
Der derzeitige Kostenrahmen für den Neubau liegt bei rund 42 Millionen Euro. Erfahrungsgemäß führen Projektverzögerungen von ein bis eineinhalb Jahren zu erheblichen Mehrkosten. Diese Mehrkosten wären nicht förderfähig und müssten vollständig von den Gebührenzahlern getragen werden.
Ausblick und Transparenz
Der Abwasserverband sieht die fachlichen, rechtlichen und fördertechnischen Voraussetzungen für den Neubau der Kläranlage als erfüllt an. Ziel ist es, das Förder- und Genehmigungsverfahren zeitlich so abzustimmen, dass der bislang erreichte Projektfortschritt nicht gefährdet wird und die neue Kläranlage rechtzeitig in Betrieb gehen kann.
Der Verband informiert regelmäßig über den Projektstand. Fragen aus der Öffentlichkeit werden gesammelt und beantwortet. Nach Abschluss der Genehmigungs- und Förderverfahren sind weitere Informationsveranstaltungen vorgesehen, in denen die Planung – auch mit anschaulichen Darstellungen – vorgestellt wird.
Der Neubau der Kläranlage ist damit ein zentrales Zukunftsprojekt für Umwelt- und Gewässerschutz, Klimaschutz sowie für eine dauerhaft sichere und leistungsfähige Abwasserentsorgung in der Region.
Zustandsermittlung Ing. Büro Siekmann + Partner
Standortermittlung Ing. Büro Siekmann + Partner
Standortplanung Ing. Büro eepi_